AGB

1 Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber Geschäftspartnern, soweit diese Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (einheitlich: „Kunde“).
  2. Die AGB sind für alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden maßgeblich, auch wenn sie nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Diese AGB werden Vertragsinhalt, wenn der Kunde diese bei Vertragsschluss akzeptiert. § 305 Abs. 2 BGB wird beachtet.
  4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Anerkennung solcher Bedingungen erfolgt nicht dadurch, dass der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder ohne Vorbehalt liefert.
  5. Sollten zwei Auftragsbestätigungsschreiben mit abweichenden Bestimmungen vorliegen, gilt die Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  6. Individualvereinbarungen, die zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt werden, gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgeblich.

2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke.
  4. Handelsübliche Abweichungen und Änderungen aufgrund rechtlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen sind zulässig, sofern sie die Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. Die Bestellung durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann es innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen (ggf. abweichende Fristen in Auftragsbestätigung).
  6. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Ware oder durch Rechnungsstellung.
  7. Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Missverständnisse bei telefonischer Übermittlung sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
  8. Tritt der Kunde unberechtigt von einem geschlossenen Vertrag zurück, kann der Verkäufer – unbeschadet der Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens – pauschal 10 % des Nettoverkaufspreises zuzüglich Umsatzsteuer für Bearbeitungskosten und entgangenen Gewinn fordern. Der Kunde kann den Nachweis eines geringeren Schadens erbringen.

3 Preise

  1. Maßgeblich sind die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  2. Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers, zuzüglich Verpackung, Fracht, Versand, Versicherung und sonstiger Nebenkosten sowie der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen.
  4. Erhöhen sich bis zur Fertigstellung der Lieferung nachweisbar die Lohn-, Material- oder Einstandskosten, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis in dem Verhältnis anzupassen, in dem sich die jeweiligen Kostenbestandteile erhöht haben. Die Preisanpassung wird schriftlich begründet und nachgewiesen.
  5. Bei nachgewiesenen Kostenrückgängen wird der vereinbarte Preis entsprechend gemindert.
  6. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die kumulative Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Nettopreises übersteigt. Das Rücktrittsrecht muss schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
  7. Der Verkäufer teilt die Preiserhöhung dem Kunden schriftlich mit und macht die Kostenerhöhungen nachvollziehbar dar.

4 Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Rechnungen sind, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungsmaßstab ist der Eingangszeitpunkt des Betrages auf dem Konto des Verkäufers.
  3. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Skonti werden nicht auf Nebenkosten (Fracht, Verpackung) gewährt.
  4. Bei Barzahlung ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug bei Empfang der Ware fällig.
  5. Für Neukunden behält sich der Verkäufer die Lieferung gegen Vorauskasse vor.
  6. Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent pro Jahr zu verlangen, mindestens jedoch Verzugszinsen nach gesetzlicher Regelung gemäß §
    288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Scheckzahlungen werden nur nach
    ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen trägt der Kunde und sind sofort zu bezahlen. Der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage oder Protestierung von Wechsel- oder Scheckpapieren.
  7. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  8. Scheckzahlungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung zur
    Vorlage oder Protestierung von Wechsel- oder Scheckpapieren.
  9.  Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers gefährden (wie etwa Zahlungsverzug, mangelnde Liquidität, Insolvenzantrag oder sonstige Anzeichen einer Bonitätsverschlechterung), ist der Verkäufer berechtigt, alle noch ausstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen, alle Sondervergünstigungen (Skonti, Zahlungsziele) verfallen zu lassen und weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Der Verkäufer behält sich alle Rechte gemäß § 321 BGB vor. Nach erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten

5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde darf nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Für Gegenforderungen aus demselben Vertrag gilt dies nicht.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6 Lieferung, Liefertermine und Gefahrübergang

  1. Der Lieferumfang bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  2. Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers (EXW). Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen versandt; dabei bestimmt der Verkäufer nach billigem Ermessen Art, Route und Verpackung.
  3. Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
  4. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, nicht aber vor:
    1. vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details
    2. Eingang vereinbarter Zahlungen oder Sicherheitsleistungen
    3. Beibringung erforderlicher Unterlagen durch den Kunden
  5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf das Lager verlassen hat.
  6. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer folgender Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu
    vertreten hat:

    1. Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung
    2. Verzögerungen in der Materialbeschaffung
    3. Mangel an Rohstoffen oder Energie
    4. Behördliche Maßnahmen und Anordnungen
    5. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus
    6. Ausfall von Vorlieferanten und Transportmitteln
    7. Transportverzögerungen, Containerknappheit
    8. Logistische Engpässe
  7. Diese Ereignisse entlasten den Verkäufer auch, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten.
  8. Der Verkäufer benachrichtigt den Kunden unverzüglich von Beginn und Ende derartiger Hindernisse.
  9. Sollte ein Hindernis länger als 12 Wochen dauern, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.
  10. Verzug des Kunden bei der Abnahme oder bei der Beschaffung erforderlicher Unterlagen verlängert die Lieferfrist um die gesamte Dauer dieses Verzuges zuzüglich angemessener Nachfrist.
  11. Bei verspäteter Lieferung muss der Kunde dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 2 Wochen) setzen.
  12. Nur wenn der Verkäufer auch die Nachfrist nicht einhält, kann der Kunde Schadensersatz oder Rücktritt geltend machen (§ 282 BGB).
  13. Treten Ereignisse ein, die eine wesentliche Erschwernis darstellen, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Kunde Schadensersatz fordern kann.
  14. Teillieferungen sind zulässig, sofern sich Nachteile für die Verwendung nicht ergeben. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, bei angebotener Lieferung „ab Lager“ zum Zwischenverkauf.
  15. Erfolgt die Lieferung einer teilbaren Sache, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % als vereinbart.
  16. Abweichungen von angegebenen Gewichten bis zu 10 % werden vom Kunden toleriert.
  17. Der Verkäufer ist berechtigt, geringfügige Veränderungen aus fertigungstechnischen Gründen vorzunehmen.

7 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für
    Saldoforderungen aus laufenden Kontokorrentverhältnissen.
  2. Werden mehrere Gegenstände geliefert, gilt der Eigentumsvorbehalt für alle, bis alles bezahlt ist.

8 Beschaffenheit der Ware und OE-/OEM-Hinweise

  1. Der Verkäufer handelt mit:
    • OE (Original Equipment) LKW-Ersatzteilen
    • OEM (Original Equipment Manufacturer) Ersatzteilen
    • gleichwertigen Ersatzteilen nach Art und Qualität
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich nicht um Originalteile des Fahrzeugherstellers, sondern um Ersatzteile, die nach Art und Qualität für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
  3. Angaben zu OE-/OEM-Nummern und Marken- bzw. Herstellernamen dienen ausschließlich Vergleichszwecken und Identifizierung.
  4. Sie begründen keine Zusicherung von Eigenschaften, keine Garantie und keine Aussage über besondere Beziehungen zu genannten Markenrechtsinhabern.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für Verwechslungen oder Fehler, die sich aus mehrdeutigen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden zur Fahrzeugidentifizierung ergeben.
  6. Technische Datenblätter, Einbauhinweise und Produktinformationen sind vom Kunden vor Einbau sorgsam zu prüfen und zu beachten.
  7. Der Kunde trägt die Verantwortung für:
    • richtige Auswahl und Dimensionierung
    • Verwendung zu Zwecken gemäß Produktdatenblatt
    • fachgerechte Montage und Inbetriebnahme
    • fachgerechte Wartung und Handhabung
  8. Die Ware ist nur für Nutzfahrzeuge und die angegebenen Verwendungszwecke bestimmt.
  9. Eine Haftung des Verkäufers für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung ist ausgeschlossen.

9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Nacherfüllung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden unterliegen der Regelung des § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht für Kaufleute). Werden diese Pflichten nicht eingehalten, entfällt die Haftung des Verkäufers.
  2. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Lieferung untersuchen.
  3. Offensichtliche Mängel müssen spätestens 7 Kalendertage nach Lieferung in Textform gerügt werden.
  4. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform gerügt werden.
  5. Wird die rechtzeitige Mängelrüge unterlassen, gilt die Ware als genehmigt.
  6. Bei Mängelrüge muss der Kunde:
    • die Ware unverändert zu unserer Besichtigung und Überprüfung bereithalten
    • die Bearbeitung der Ware einstellen
    • der Besichtigung und Überprüfung Zugang gewähren
  7. Die Haftung des Verkäufers entfällt, wenn der Kunde:
    • gegen seine Rügepflicht verstößt
    • die gerügte Ware verändert oder falsch anwendet
    • ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers Reparaturen vornimmt
    • bei erheblichem Zahlungsverzug die Gewährleistungsarbeiten nicht durchgeführt werden dürfen, bis fällige Zahlungen erfolgt sind
  8. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht, den Mangel zu beseitigen oder die Ware neu zu liefern.
  9. Der Verkäufer erhält eine angemessene Frist (mindestens 2 Wochen) für Nacherfüllung.
  10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunden unzumutbar oder wird sie unberechtigt verweigert, kann der Kunde:
    • vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt)
    • den Kaufpreis mindern (Minderung)

10 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Haftung des Verkäufers richtet sich nach den Bestimmungen dieser Ziff. 10 und nach Gesetz.
  2. Soweit in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
  3. Die Haftung ist unbeschränkt bei:
    • (a) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
    • (b) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit (auch einfache Fahrlässigkeit)
    • (c) Übernahme einer Garantie (Zusicherung) für die Beschaffenheit der Ware durch den Verkäufer in Textform
    • (d) Arglistiges (bewusstes und böswilliges) Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer
    • (e) Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Herstellerfehler oder Schäden durch fehlerhafte Produkte
    • (f) Gesetzliche Verpflichtungen, die nicht abdingbar sind (zwingende Haftungen, Gewährleistungsrechte, die nicht ausgeschlossen werden dürfen)
    • (g) Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten bei bewusster oder grob fahrlässiger Missachtung
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit (schuldhafte Pflichtverletzung ohne grobe Fahrlässigkeit) haftet der Verkäufer wie folgt:
    • a) Unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig vom Grad des Verschuldens
    • b) Beschränkt für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten:
      • Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf und in vertragstypischer Weise vertraut
      • Bei Verletzung solcher wesentlicher Pflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypisch eintretende Schäden
      • Vorhersehbarer Schaden ist typischerweise: der Differenzschaden zwischen vereinbarter Leistung und tatsächlich erbrachter Leistung
    • c) Ausgeschlossen für alle sonstigen Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit, insbesondere für:
      • Entgangene Gewinne, Ersparungen und Folgeschäden, die nicht als typischerweise in dieser Branche eintretend vorhersehbar waren
      • Entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse
      • Folgeschäden und Betriebsunterbrechungen
      • Schäden an anderen Waren oder Vermögensgegenständen

11 Schutzrechte Dritter und Markenrechte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Weiterveräußerung oder Verwendung der Ware alle einschlägigen gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) sowie Marken- und Kennzeichenrechte zu beachten.
  2. Der Kunden trägt volle Verantwortung dafür, dass die Ware nicht in einer Art und Weise verwendet wird, die Rechte Dritter verletzt.
  3. Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung von Schutzrechten durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Vorgaben ergeben.

12 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Geschäftskommunikation), soweit dies erforderlich ist für:
    • Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses
    • Rechnungsstellung und Buchhaltung
    • Wahrnehmung von Gewährleistungsrechten
    • Rechtliche Ansprüche und Pflichten
  2. Rechtsgrundlagen sind:
    • Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
    • Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
    • Berechtigte Interessen des Verkäufers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  3. Der Verkäufer trifft branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Missbrauch, Verlust und Zugriff Unbefugter zu schützen.

13 Besonderheiten für OE-/OEM-Teile und Fahrzeugersatzteilhandel

  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass gelieferte OE- und OEM-Teile den geltenden Qualitätsstandards der Automobilindustrie entsprechen.
  2. Dies umfasst insbesondere die Erfüllung von ISO-Normen, die Sicherheitsstandards für Fahrzeugkomponenten und die Einhaltung behördlicher Bestimmungen.
  3. Verpackung und Kennzeichnung erfolgen nach Branchenstandards.
  4. Der Verkäufer dokumentiert Herkunft und Qualitätsstandards der Teile angemessen.
  5. Bei Anfrage stellt der Verkäufer Informationen zur Herkunft, Prüfung und Zertifizierung bereit, soweit dies ohne Preisgabe von Betriebsgeheimnissen möglich ist.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für:
    • Konstruktions- oder Spezifikationsänderungen, die Fahrzeughersteller zwischenzeitlich (nach Auftragsbestätigung) vorgenommen haben
    • Lagervarianten oder Baugruppen-Variationen, die durch Fahrzeughersteller entstehen
    • Auswirkungen technischer Updates oder Rückrufe durch Fahrzeughersteller
  7. Der Kunde bleibt verpflichtet:
    • vor der Bestellung die technische Kompatibilität der Ersatzteile mit dem konkreten Fahrzeugmodell, Baujahr und Motortyp zu überprüfen
    • die vom Verkäufer bereitgestellten Datenblätter und Kompatibilitätsangaben zu prüfen
    • bei Unsicherheiten den Verkäufer vor Bestellung zu konsultieren
    • beim Fahrzeughersteller die aktuellen Spezifikationen zu erfragen, falls Produktänderungen zu erwarten sind
  8. Der Verkäufer garantiert nicht, dass Ersatzteile mit Fahrzeugen kompatibel sind, deren Spezifikationen nach Auftragsbestätigung geändert werden. Eine Rückgabe wegen nachträglicher Inkompatibilität ist ausgeschlossen.

14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers
  3. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die Parteien ersetzt durch eine wirksame Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt. Soweit in einer unwirksamen Klausel ein wirksamer angemessener Bestandteil enthalten ist, bleibt dieser aufrechterhalten.